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barneyg schrieb:An die Tierseuchenkasse und an das Veterinäramt muss jeder Züchter / Halter von Ziehrgeflügel, Groß- und Wassergeflügel, Hühnern und Tauben melden wie viele Tiere er im Jahresdurchschnitt hält. Und das jedes Jahr aufs neue. An die Tierseuchenkasse wird dann noch ein kleiner Obolus fällig, wenn man mehr als 50 Tiere (Hühner) bzw. 10 Tiere (Tauben) hält. Diese Meldung und die Zahlung an die Tierseuchenkasse ist dringend erforderlich, weil damit anfallende Kosten abgedeckt werden.