Klaus01
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Hallo
Warum macht das mein Verwalter bloss ? hier die Nachricht von ihm :zitat
Taubenhaltung ist lediglich in einem genehmigten Taubenschlag gestattet.Hier ist es dann auch richtig,dass man bis zu 39 Tauben halten darf.
Jedoch ist es nicht zulässig,dass diese in dem Haus der Gemeinschaft gehalten werden. Wir müssen Sie daher freundlich darum bitten,dass Sie für die Tauben bis zum 30.01.2011 eine neue Unterkunft finden.
Ich halte meine Tauben auf dem Dach und das Dach gehört mir ich bezahle auch dafür (nebenkosten) Ich habe im Gesetzbuch gelesen dass man bis zu 35 Tauben in einem allgemeinen Wohngebiet halten darf
Meine frage was sagt ihr dazu ?
Warum macht das mein Verwalter bloss ? hier die Nachricht von ihm :zitat
Taubenhaltung ist lediglich in einem genehmigten Taubenschlag gestattet.Hier ist es dann auch richtig,dass man bis zu 39 Tauben halten darf.
Jedoch ist es nicht zulässig,dass diese in dem Haus der Gemeinschaft gehalten werden. Wir müssen Sie daher freundlich darum bitten,dass Sie für die Tauben bis zum 30.01.2011 eine neue Unterkunft finden.
Ich halte meine Tauben auf dem Dach und das Dach gehört mir ich bezahle auch dafür (nebenkosten) Ich habe im Gesetzbuch gelesen dass man bis zu 35 Tauben in einem allgemeinen Wohngebiet halten darf
Meine frage was sagt ihr dazu ?
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