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Boss Hoss
walking dead
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Ich bin Halter und Züchter diverser Kleinkäuze (Afrika etc.) und Zwergfalken.
Als Züchter sind meine Volieren 2-3 mal so groß wie in den Mindestanforderungen.
Für die Haltegenehmigung war in meinen Bundesland der Falknerschein von Nöten.
75% dieser Prüfung haben rein nichts mit der Zucht oder Haltung zu tun.
Wichtig bei der Haltung sind Unterbringung, Sitzgelegenheiten, Krankheiten, Ernährung und Futterhygiene,
sowie die Mindestanforderung bei der Haltung und Zucht.
Nun steck ich in einem Dilemma.
Als verantwortungsvoller Züchter frage ich zumindest bei Interesse Grundkenntnisse in der Haltung ab.
Nun kommt Neuzüchter/Halter XY aus Cuxhafen und kauft bei mir ein Zwergkauz, er meldet diese und fertig.
Ein Neuzüchter/Halter aus Worms wiederrum, kann diesen Kauz nicht erwerben, da er zuvor einen Jagdschein machen muss.
Nun gibt es Bundesländer wo man den Falknerschein ohne kleinen Jagdschein gar nicht machen kann.
Dann gibt es Bundesländer die lediglich eine Meldung wollen.
Solch einen Wirrwarr habe ich selten erlebt.
Ich selber kann den Vogel, ordnungsgemäß beringt und mit Bescheinigung, an Hinz und Kunz verkaufen.
Nur Hinz und Kunz können, je nach Bundesland dann Ärger bekommen.
Wieso gibt es da keine einheitliche Regelung, es muss doch das Prinzip der Gleichheit gelten oder irre ich mich hier?
Netten Gruß
Hoss
Als Züchter sind meine Volieren 2-3 mal so groß wie in den Mindestanforderungen.
Für die Haltegenehmigung war in meinen Bundesland der Falknerschein von Nöten.
75% dieser Prüfung haben rein nichts mit der Zucht oder Haltung zu tun.
Wichtig bei der Haltung sind Unterbringung, Sitzgelegenheiten, Krankheiten, Ernährung und Futterhygiene,
sowie die Mindestanforderung bei der Haltung und Zucht.
Nun steck ich in einem Dilemma.
Als verantwortungsvoller Züchter frage ich zumindest bei Interesse Grundkenntnisse in der Haltung ab.
Nun kommt Neuzüchter/Halter XY aus Cuxhafen und kauft bei mir ein Zwergkauz, er meldet diese und fertig.
Ein Neuzüchter/Halter aus Worms wiederrum, kann diesen Kauz nicht erwerben, da er zuvor einen Jagdschein machen muss.
Nun gibt es Bundesländer wo man den Falknerschein ohne kleinen Jagdschein gar nicht machen kann.
Dann gibt es Bundesländer die lediglich eine Meldung wollen.
Solch einen Wirrwarr habe ich selten erlebt.
Ich selber kann den Vogel, ordnungsgemäß beringt und mit Bescheinigung, an Hinz und Kunz verkaufen.
Nur Hinz und Kunz können, je nach Bundesland dann Ärger bekommen.
Wieso gibt es da keine einheitliche Regelung, es muss doch das Prinzip der Gleichheit gelten oder irre ich mich hier?
Netten Gruß
Hoss