Die Vergangenheit ist die Quelle, die den Fluß nährt, der in die Zukunft fließt.
hi Gert,
dann kommen wir doch bitte nochmal auf das Thema Artenschutz unter Einbeziehung von Graupapageien zu sprechen - ja?
Schließlich ist es wichtig zu wissen ob es sich dabei um eine besonders geschützte oder um eine streng geschützte Art
handelt? Kann mich da bitte mal jemand aufklären? Zu welcher Kategorie denn nun Kongo, Timneh und Principe zählen?
Oder ob für die überaus traumatisierten Graupapageien aus Wildfängen möglicherweise besondere Richtlinien gelten?
Wie ist der Zusammenhang zwischen Artenschutz, Meldepflicht, Vermarktungsgenehmigung und Kennzeichnung?
Und welches der folgenden Gesetze oder Verordnungen regelt was zur Haltung, Zucht, Transport von Graupapageien?
* Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG)
* EG - VO Nr. 338/ 97
* EG - VO Nr. 1808/2001
* Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV)
* Vogelschutzrichtlinie
* Fauna - Flora - Habitat - Richtlinie (FFH)
* Bundeswildschutzverordnung (BWildSchV)
Herzlichen Gruss
Christian - vollkommen planlos!
PS. ... welchen Artstatus hat zudem bitte eine Kolumbien-Soldatenamazone (Amazona v. vittata)?