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RollyS
Guest
Welche Bescheinigungen benötige ich für den Verkauf von einer präparierten Elster bzw. benötigt man überhaupt welche?
In Bayern ist es eine jagbare Art .
In Bayern ist es eine jagbare Art .
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Welche Bescheinigungen benötige ich für den Verkauf von einer präparierten Elster bzw. benötigt man überhaupt welche?
In Bayern ist es eine jagbare Art .
Hallo, Dankeschön für die Info. Habe mal eben nachgesehen, der Jagdfasan hat ja den gleichen Schutzstatus wie die elster, darf er da auch nicht verkauft werden?
Dieser Passus ist in dem vorliegenden Fall (der Elster) nicht relevant. Aus dem einfachen Grund weil die Elster nicht in der Bundesartenschutzverodnung gelistet ist! Nebenbei bemerkt dürfte es sich im Falle einer Elster in den seltensten Fällen um einen (beringten) Zucht- und keinen Wildvogel handeln...Pica pica steht in Anhang B (strengeschützte Art des Bundesnaturschutzgesetzes)
In Anlage 6 der Bundesartenschutzverordnung ist eine geschl. Beringung vorgegeben Größe 6 oder eine Pedigramm.
Ausnahmeregeln davon, können in den einzelnen Bundesländern erlassen werden...
auch z.B nach dem Bundesjadgesetz.
Also erkundige dich in Bayern vor Ort.
Bedenke aber, das wenn Du sie in ein anderes Bundesland verkaufst, dieser Vogel nach Anhang B, einen Legalitätsnachweis brauch
Die Frage hat sich jetzt zwar schon länger erledigt.
Aber trotzdem werde ich aus dem geschrieben garnicht schlau.
Hätte man die jetzt verkaufen dürfen oder nicht?
Ich habe sie ja nicht verkauft. Das ist es ja eben.
Deswegen meine Frage ob ich es hätte können, damit ich weiss ob ich mich jetzt ärgern soll oder nicht.
Ich habe sie ja nicht verkauft. Das ist es ja eben.
Deswegen meine Frage ob ich es hätte können, damit ich weiss ob ich mich jetzt ärgern soll oder nicht.
Ich habe sie in der 79/409/EWG nicht unter einem Schutzstatus gefunden, sondern laut Anhang II Artikel 7 als jagdbar , wenn das entsprechende Land in dem Anhang eingetragen ist. Deutschland ist eingetragen.
Ich denke mal dass dies nur den Handel mit der Spezies reglementieren soll, das Beringen. Obwohl, wer oder für was züchtet man Elstern?Also auf der einen Seite muss ich sie geschlossen beringen wenn ich sie halte, auf der anderen Seite ist sie jagdbar
Jetzt kommen wir zu der Aussage von Heliman, das unterschieden wird in Teilen oder Erzeugnisse dieser Tiere, ganzen Tiere (tote im wesentlichen vollständig erhalten) oder lebende Tiere.
Ist sie besonders geschützt, und lebt oder ist tot und im wesentlichen ganz erhalten, muss man den Besitzanspruch glaubhaft machen das man sie vor der Unterschutzstellung erworben hat bzw. bevor sie in §54 Absatz 4 aufgenommen wurde (letzterer ist unrelevant bezieht sich auf Invasoren).
Sie ist aber eigentlich nicht besonders geschützt, wenn man mal von Anlage 6 der Bundesartenschutzverordnung absieht
Und doch darf der Jagdausübungsbrechtigte darf sie sich aneigenen, ganz oder in Teilen (wenngleich das Vermarktungsgebot dadurch nicht außer Kraft gesetzt wird). Zumindest wenn sie nach Länderrecht zur Bejagung freigegeben ist/wurdeDer zweite Punkt, Teile oder aus ihnen gewonnen Zubereitungen von streng geschützten Arten fallen nicht unter die Nachweispflicht, wenn sie dem persönlichen Gebrauch dienen oder Hausrat sind.
Würde ich so verstehen wenn ich die Schwanzfeder (Federkiel) der Elster zum schreiben nehmen würde.
Aber sie ist ja auch nicht streng geschützt...
Jein!Wenn ich mir jetzt die ganzen Teile "reinziehe", hättest Du sie wahrscheinlich verkaufen dürfen... (wobei man da evtl. noch im Jagdrecht nachsehen müßte)
Nicht unbedingtJuristisch dürfte es doch wurscht sein ob der Vogel verschenkt oder verkauft wird. In beiden Fällen wechselt ja der Besitzer. Oder sehe ich das falsch?
Nicht unbedingtOder habe ich etwas außer acht gelassen (im Eifer des Gefechtes)