Hallo,
nachdem das Thema immer wieder aufkommt hier mal ein Gesetzesauszug. Das gilt seit 1995 und wurde durch die Novellierung des Tierschutzzgesetzes 1998 durch das Bundesverfassungsestz (damals wurde der Tierschutz als Staatsziel in die Verfassung aufgenommen) als Maßstab für die Haltung von Papageien festgelegt. Seither ist es verboten, einem Papagei auf welche Art auch immer der Flugfähigkeit zu berauben.
Nach §2 (2) TierschutzG darf, wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden. Brustgeschirre, Leinen, Papageien-Harness etc. schränken ähnlich wie die Fußketten die artgemäße Bewegung des Vogels ein. Nach dem Gutachten über die Mindestanforderungen an die Haltung von Papageien, herausgegeben vom BMELF 1995, dürfen Papageien nicht angekettet oder auf einem Bügel gehalten werden. Das Spazierengehen mit dem Brustgeschirr stellt für Vögel in keinem Fall eine artgerechte Bewegungsform dar, sondern hat eher einen "Showeffekt" für den Besitzer.
Das natürliche Fluchtverhalten bei Papageien besteht im Auffliegen angesichts einer Bedrohung. Dieser Instinkt geht auch durch Zähmung und Gewöhnung nicht vollständig verloren. Deshalb besteht eine Verletzungsgefahr beim Tragen von Fußketten oder Geschirren, wenn der Vogel in Panik auffliegt und dann ruckartig zurückgehalten wird.
Da beisst die Maus keinen faden ab,... bei sachgemäßer Anwendung,... unter Aufsicht,.......mit Clickertraining,.......
Es ist was es ist, Tierschutzwiedrig, Tierquälerei und verboten und ein riesen Blödsinn, der immer noch verbreitet wird. Leider.
Gruß Frank