Hallo Conny,
In NRW gibt es keine Einschränkung des Gültigkeitsbereiches, wenn man es als Einschränkung sehen mag, stand da das es sich auf die Räumlichkeiten beschränkt, die begutachtet wurden.
Aha. In Brandenburg gibt es die - oder es gab sie vor einigen Jahren. Meine Genehmigung ist demnach eingeschänkt auf Agas und Sperlingspapageien bis max. 25 Zuchtpaare (diese Anzahl wohl aus dem Grund, weil sonst auch eine Genehmigung nach den Kriterien des TierSchG erforderlich gewesen wäre).
Ok Stefan hast recht, aber nur um dich zufrieden zustellen.
Quatsch. Ob ich zufrieden bin, interessiert hier hoffentlich niemanden. Es geht um den Unterschied zwischen dem, was gängige Behördenpraxis sein mag, und dem, was Rechtslage ist. Und darum, beides nicht durcheinander zu bringen.
Ist dir Stefan, der BNA überhaupt bekannt??
Natürlich. Und deswegen ist mir auch bekannt, dass der BNA nicht mehr ist als ein eingetragener Verein. Sicher ein bedeutender. Aber mehr nicht.
Und so, wie Greenpeace oder BUND nicht die Umweltgesetze machen, und die Verbraucherzentralen nicht die Verbraucherschutzgesetze... so macht der BNA nicht die Gesetzesregelungen zur Sachkundeprüfung von irgendwas.
Dass er ein anerkannter Laden ist, und nicht irgendeine popelige Klitschkiste - und dass deshalb ein Sachkundenachweis mit seinem Stempel auch ATA beeindrucken kann - ist mir bekannt. Aber solange er nicht per Gesetz von Staats wegen dazu ermächtigt ist, den Amtstierärzten ihre Arbeit abzunehmen, hat er darauf formal auch keinen Einfluss.
Eine solche Ermächtigung des BNA ist zumindest mir nicht bekannt. Falls es die gibt, bitte ich sie zu benennen - und ich nehme sofort alles zurück, behaupte das Gegenteil und verneige mich 1.000 mal Richtung BNA-Sitz Kökn ;-)
Viele Grüße,
Stefan