Dient dazu kranke Tiere zu separieren und bei Zukäufen bleiben die nuen Tiere erst mal dort, bis klar ist, das die weder Erkrankungen mitgebracht haben und auch um sie notfalls getrennt von den anderen im Bestand befindlichen Vögeln zu behandeln.
Quarantänezeit von 4 Wochen bis zu 3 Monaten, je nach Vogelart und Herkunft (Import).
Die mögliche Eindämmung der Weiterverbreitung der Psittakose ist ein Grund, aber nicht ausschließlich.
In dem Moment wo du eine Zuchtgenehmigung beantragst, wirst du das sowieso wissen müssen, andernfalls bekommst du keine.
Glanzsittiche dürfen nur mit eben dieser Zuchtgenehmigung gezüchtet werden, zudem unterliegen sie der Beringungspflicht!! Ohne Zuchtgenehmigung können auch keine "amtlichen" Ringe erworben werden!!
Ivan