Ja Regalis hat Recht.
Gerade Greifvogelpräparate sind begehrt und teuer.
Wer sich mal einen Greif hat anfertigen lassen mit allen drum und dran wird nicht weniger als 300€ dafür bezahlt haben( das kann bis in die tausende gehen) und hat sich sicher etwas dabei gedacht und wird dann zum anderen Tag nicht einfach sagen "Hach jetzt habe ich keine Lust mehr auf den,jetzt verschenk ich ihn mal eben",das ist in etwa so als ob ich mir heute einen Mercedes aus der S-Klasse kaufen würde und ihn morgen an irgend jemanden den ich nicht kenne verschenken würde
Natürlich kann es trotzdem sein dass jemand seine Stücke mal nicht mehr haben will und sie dann verkauft aber dann wird er sie für nicht weniger als den Neupreis verkaufen,denn anders als bei anderen Sachen schwindet der Wert von Präparaten mit dem Alter nicht, sondern er steigt,das heisst der Verkäufer könnte sogar noch mehr Geld dabei herausschlagen als er selber bezahlen musste,und es wird immer Abnehmer (Zu Hauf)für diese geben,wer will da also auf das Geld verzichten und so ein Stück lieber verschenken?
Selbst die illegalen Greifvogelpräparate werden leider Gottes noch teuer an den Mann gebracht,siehe Ebay
Da wird also keiner was zu verschenken haben.
Gut,ich könnte mir vorstellen wenn du mal einen alten Förster kennen lernen solltest oder Jäger dass er vielleicht noch ein 40 Jahre uraltes verstaubtes und kaputtes Mäusebussard,Habicht,Turmfalken oder Sperberpräparat da hat was er dir schenken würde,aber davon hast du ja sicher nichts,oder?
Pass aber bitte auf was ebay betrifft,falls du da mal auf die Idee kommst was zu kaufen,dort werden häufig Präparate angeboten von Greifvögeln wo folgender Satz dabei steht:
:"Antiquitäten, die mehr als 50 Jahre vor Inkrafttreten der Verordnung(EG) Nr. 338/97 (01.06.1997) erworben wurden, können innerhalb der Europäischen Union ohne Befreiung vom Vermarktungsverbot vermarktet werden.(Art.8 ( 1 ) i.V.m. Art. 8 ( 3 ) der Verordnung (EG) Nr. 338/97,i.V.m. Art. 32 Buchstabe d) der Verordnung (EG) Nr. 1808/2001 i.V.m. Art. 2 Buchstabe w) der Verordnung (EG) Nr. 338/97.
Die Stücke die dort angeboten werden und wo dieser Satz vermerkt ist sehen eigentlich nie so aus als wären sie mindestens 59 Jahre alt(Wer rechnen kann: ...die mehr als 50 Jahre vor Inkrafttreten der Verordnung ->welche 1997 erlassen wurde,erworben wurden...dh. also mind. von 1947 stammen und somit jetzt 59 jahre alt sein müssten)
Was die Verkäufer dort machen ist Betrug und illegal,sie verkaufen illegale Präparate von vielleicht einem alter von 15,maximal 30 Jahren und meinen es wäre legal wenn sie diesen Satz darunter klatschen.
Es gibt in der Tat solch eine Ausnahmeverordnung,aber deswegen kann noch lang nicht jeder einfach so solch ein präparat ins internet setzen, zunächst muss das Präparat zu einem gutachter der bestätigen muss dass es tatsächlich mindestens 59 jahre alt ist ,danach kann anhand des gutachtens eine
freie verkaufsbescheinigung bei der zuständigen behörde beantragt werden,
erst dann darf so ein stück
veräußert werden.
Das heisst so einfach wie es dort steht ist es wiederum garnicht,denn du brauchst auch hier,egal wie alt das Präparat ist eine Behördliche Vermarktungsgenehmigung die dich wieder zeit,geld und nerven kostet.
Alle Päparate ohne Papiere dürfen nicht verkauft oder besessen werden.
pass da also bitte auf,okay?
und eine Ein und ausfuhrbescheinigung für ein nicht EU-Land braucht es so oder so,also egal ob papiere vorhanden sind oder nicht.
Die genauen Preise für das Ausstellen lassen der Papiere sind hier verzeichnet:
http://www.bfn.de/04/0402.htm