Liesl
...die in den Wald zog
- Beiträge
- 1.680
Hallo, Ihr Lieben.
Hab mir gedacht, ich setz das mal hier rein, weil hier doch einige Jäger unterwegs sind - und ein bisschen hat es ja auch mit Greifen zu tun:
Also, mal rein theoretisch angenommen, ich wäre alleiniger Eigentümer und Besitzer eines kleinen Stückchen Waldes in Baden Württemberg;
1.) Dürfte ich dann als Privatperson z.B. einen befreundeten Jäger aus Schleswig Holstein in meinem privaten Wald jederzeit (oder soweit keine Schonzeit?) jagen lassen - sagen wir mal z.B. …Hasen und Wildschweine?
2.) Dürfte ich als Privatperson einem Jäger und Falkner aus Hessen erlauben, in meinem Wäldchen mit seinem Greifvogel zu jagen?
3.) Dürfte ich als Privatperson, wenn ich Mitglied eines Schützenvereins bin, in meinem Wald unversehrte aber auch verletze Kaninchen, Hasen, Wildschweine etc. schießen?
(Bitte keine falsche Assoziierungen - wer mich kennt, weiß, daß ich im wirklichen Leben nicht fähig bin, auf Hasen, Rehe etc. zu schießen… auch nicht auf Verletzte… weil ich als Nicht-Fachfrau nicht weiß, wo genau ich hinschießen müsste um das Tier wirklich zu erlösen und nicht noch mehr leiden zu lassen; dafür gibt es z.B. Gott sei Dank die Jägerschaft - die das Fachwissen hat, und darüber bin ich froh.)
4.) Wenn ich ein verletztes Reh, Wildschwein etc. in meinem Wäldchen finde, und einen Jäger rufe, um das arme Tier erlösen zu lassen, muß ich den Einsatz dann bezahlen?
5.) Könnten mich einheimische Jäger/Förster o.ä. zwingen, sie in meinem Privat-Wald zu bestimmten Zeiten jagen zu lassen - z.B. wegen Überpopulation von Rehen o.ä.?
6.) Könnte man mir das Aufstellen von verschiedenen Ansitzstangen für Greifvögel an meinem Waldesrand (Wiese, Sträucher etc.) verbieten? Wenn ja, wer - und mit welcher Begründung?
Sodele, nun hoffe ich auf Eure Antworten.
LG,
Liesl
Hab mir gedacht, ich setz das mal hier rein, weil hier doch einige Jäger unterwegs sind - und ein bisschen hat es ja auch mit Greifen zu tun:
Also, mal rein theoretisch angenommen, ich wäre alleiniger Eigentümer und Besitzer eines kleinen Stückchen Waldes in Baden Württemberg;
1.) Dürfte ich dann als Privatperson z.B. einen befreundeten Jäger aus Schleswig Holstein in meinem privaten Wald jederzeit (oder soweit keine Schonzeit?) jagen lassen - sagen wir mal z.B. …Hasen und Wildschweine?
2.) Dürfte ich als Privatperson einem Jäger und Falkner aus Hessen erlauben, in meinem Wäldchen mit seinem Greifvogel zu jagen?
3.) Dürfte ich als Privatperson, wenn ich Mitglied eines Schützenvereins bin, in meinem Wald unversehrte aber auch verletze Kaninchen, Hasen, Wildschweine etc. schießen?
(Bitte keine falsche Assoziierungen - wer mich kennt, weiß, daß ich im wirklichen Leben nicht fähig bin, auf Hasen, Rehe etc. zu schießen… auch nicht auf Verletzte… weil ich als Nicht-Fachfrau nicht weiß, wo genau ich hinschießen müsste um das Tier wirklich zu erlösen und nicht noch mehr leiden zu lassen; dafür gibt es z.B. Gott sei Dank die Jägerschaft - die das Fachwissen hat, und darüber bin ich froh.)
4.) Wenn ich ein verletztes Reh, Wildschwein etc. in meinem Wäldchen finde, und einen Jäger rufe, um das arme Tier erlösen zu lassen, muß ich den Einsatz dann bezahlen?
5.) Könnten mich einheimische Jäger/Förster o.ä. zwingen, sie in meinem Privat-Wald zu bestimmten Zeiten jagen zu lassen - z.B. wegen Überpopulation von Rehen o.ä.?
6.) Könnte man mir das Aufstellen von verschiedenen Ansitzstangen für Greifvögel an meinem Waldesrand (Wiese, Sträucher etc.) verbieten? Wenn ja, wer - und mit welcher Begründung?
Sodele, nun hoffe ich auf Eure Antworten.
LG,
Liesl