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Foren-Guru
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Hallo liebe Stadttaubenfreunde,
Hier ein aktuelles Gerichtsurteil!
Gericht entschied die Einstellung des Verfahrens wegen Taubenfütterns
In Essen (Ruhrgebiet) bekam eine Tierfreundin einen Bußgeldbescheid weil sie sich nicht an die Auflagen der Ordnungsbehörde hielt, die Fütterung der Tauben einzustellen. Sie legte Widerspruch gegen den Bescheid ein, und so kam es am 27. Januar 2005 zu einer Gerichtsverhandlung beim dortigen Amtsgericht.
Das Gericht stellte nach Anhörung der Betroffenen und der Zeugen das Verfahren ein. In der Verhandlung wurde durch den Rechtsanwalt der Betrof-fenen auch die unbefriedigende Situation der Stadttauben dargelegt. Er führte unter anderem den Artikel 20 a GG an: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrund-lagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Recht-sprechung.“
Tierschützer sollten nicht scheuen, das Recht für die Tiere auch bei Gericht durchzusetzen.
Quellennachweis: http://www.bv-tierschutz.de/10512.html
Hier ein aktuelles Gerichtsurteil!
Gericht entschied die Einstellung des Verfahrens wegen Taubenfütterns
In Essen (Ruhrgebiet) bekam eine Tierfreundin einen Bußgeldbescheid weil sie sich nicht an die Auflagen der Ordnungsbehörde hielt, die Fütterung der Tauben einzustellen. Sie legte Widerspruch gegen den Bescheid ein, und so kam es am 27. Januar 2005 zu einer Gerichtsverhandlung beim dortigen Amtsgericht.
Das Gericht stellte nach Anhörung der Betroffenen und der Zeugen das Verfahren ein. In der Verhandlung wurde durch den Rechtsanwalt der Betrof-fenen auch die unbefriedigende Situation der Stadttauben dargelegt. Er führte unter anderem den Artikel 20 a GG an: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrund-lagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Recht-sprechung.“
Tierschützer sollten nicht scheuen, das Recht für die Tiere auch bei Gericht durchzusetzen.
Quellennachweis: http://www.bv-tierschutz.de/10512.html