hallo kollegen,
das holländische artenschutzrecht kennt keine "herkunfts,- oder züchterbescheinigung.
dort ist der geschlossene, nicht abziehbare ring als nachweis ausreichend.
nach den bestehenden abkommen innerhalb der eu haben sich alle eu-staaten verpflichtet die jeweiligen bestimmungen anzuerkennen. d.h. deutschland erkennt an dass der geschlossene holländische ring auch ohne herkunftsbescheinigung hier seine gültigkeit hat.
leider gibt es zuständige behörden die trotz allem eine herkunftsbescheinigung fordern.
nicht mit denen streiten; lohnt nicht; gib ihnen was sie wollen, schone deine nerven.
nimm also wie hier schon vorgeschlagen diese herkunftsbescheinigung (befindet sich übrigens auf aktuellem stand), fülle sie mit den geforderten daten aus und lass sie vom züchter unterschreiben, auch wenn man in holland so ein papier nicht braucht.
wenn es ein seriöser kollege ist macht er das auch.
achte darauf das du die ringnummern der elterntiere auch mit aufschreibst, weil sie von den deutschen behörden immer mehr gefordert werden.