lach...das komische kissen hatte ich garnicht gesehen,lol das ist karnickelfell
diesen komischen satz mit dem
Diese Auktion verstößt weder gegen geltendes Recht noch gegen die Grundsätze/ABG von egun. Auszug aus der Bestimmung des Washingtoner Artenschutzgesetzes: "Antiquitäten, die mehr als 50 Jahre vor Inkrafttreten der Verordnung(EG) Nr. 338/97 (01.06.1997) erworben wurden, können innerhalb der Europäischen Union ohne Befreiung vom Vermarktungsverbot vermarktet werden.(Art.
1) i.V.m. Art.
3) der Verordnung (EG) Nr. 338/97,i.V.m. Art. 32 Buchstabe d) der Verordnung (EG) Nr. 1808/2001 i.V.m. Art. 2 Buchstabe w) der Verordnung (EG) Nr. 338/97
gucken die sich alle von einander ab,sogar die rechtschreibfehler (statt ebay egun) haben die sich von einander abgeguckt,peinlich....
ne also wie in dem thread von mir wo es um die greifvogelpräparate ging schon erwähnt nützt denen dieser satz garnichts denn wenn die tiere wirklich so alt sein sollten dann muss dies von einem gutachter bestätigt worden sein ,anhand seines gutachtens kann (aber muss nicht) die behörde dann eine genehmigung ausstellen die den verkauf erlaubt,ohne diese genehmigung kann das präparat auch 1000 jahre alt sein und sie dürften es nicht verkaufen!
allerdings stehen auch nicht alle tiere unter schutz, der hat da zb. einen goldfasan,hermelin,steinmarder,hahn und iltis,die kann er ohne weiteres verkaufen.
es ist ja so dass die teile von ebay eigentlich immer geerbt sind,seht sie euch an,alt und gammelig und eben ab 1€,die erben denken dann ...naja zu schade zum weghauen,der opa mochte sie ja so gerne",stellen wir die halt in ebay.