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Pizol
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Der Hund eines Jägers bringt beim Stöbern eine brütende Ente auf, die Ente gibt daraufhin das Nest auf. Hat der Jäger das Recht, sich die Eier anzueignen, um sie ausbrüten zu lassen?
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OK. Ich gehe mal davon aus, dass die Ente nicht weitergebrütet hat, (Nach mehrmaligem Nachsehen Eier kalt, unveränderte Lage/Zeichen von Räubern, leere Schalen etc., Ente nicht mehr gesehen).Meiner Ansicht nach, ist das Nest ja nicht verlassen, sondern die Ente einfach mal abgestrichen. Also alles in Ruhe lassen und fertig. Ob das Gelege effektiv verlassen ist zeigt erst eine etwas längere Ueberwachung. Falls ja, wäre es abgesehen von der Rechtslage sinnvoll ( wenn auch biologisch nicht zwingend notwendig) das Gelege auszubrüten. Die Enten müssten aber wieder ausgewildert werden. Aber wie gesagt , dies ist mein Empfinden, und nicht rechtlich bindend.
Keine Entenart scheint unter Naturschutz zu stehen, damit kann allenfalls Jagdrecht greifen.
Artikel 10
(1) Die Mitgliedstaaten fördern die zum Schutz, zur Regulierung
und zur Nutzung der Bestände aller unter Artikel 1 fallenden Voge-
larten notwendigen Forschungen und Arbeiten.
(2) Den Forschungen und Arbeiten betreffend die in Anhang V
aufgeführten Themen wird besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Die
Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission alle notwendigen Informa-
tionen, damit sie entsprechende Maßnahmen im Hinblick auf die
Koordinierung der in diesem Artikel genannten Forschungen und
Arbeiten ergreifen kann.
Vorausschicken möchte ich, dass ich kein Experte bin und den Sachverhalt nicht völlig durchschaue.Ob eine Art nun unabhängig davon dem Jagdrecht unterliegt ist meines Erachten ein anderes Paar Schuhe, oder?
Geschützt sind alle europäischen Vogelarten!
Da werden wahrscheinlich alle Deiner Meinung sein.Nur nicht komplizierter machen als es ist.
Einen z.B. verletzten Bussard aufnehmen, könnte genauso als Schonzeitvergehen, ( oder was auch immer ) ausgelegt werden.Einen abgemagerten Igel mitnehmen ist genaugenommen schon fast ein Schwerverbrechen.
Gesetzte haben zwar ihren Sinn, sind aber manchmal auch kontraproduktiv.
Der Hund eines Jägers bringt beim Stöbern eine brütende Ente auf, die Ente gibt daraufhin das Nest auf. Hat der Jäger das Recht, sich die Eier anzueignen, um sie ausbrüten zu lassen?
Danke, das ist schon mal was.Im BNatSchG steht auch, dass man verletzte, kranke ... Tiere der geschützten Arten vorrübergehend aufnehmen darf, um sie eben zu versorgen. Das trifft entsprechend auch auf Jungvögel zu. Solche Pfleglinge sind nach ihrer Genesung auszuwildern. Falls das nicht möglich ist, sie also dauerpfleglinge bleiben z. B. wegen Fehlprägung oder mangelnder Flugfähigkeit, müssen sie auf der zuständigne Landesbehörde gemeldet werden.
Kann der Zuchtverband einfach ohne Herkunftsnachweis beringen?Beringen darf nur jemand mit Beringungserlaubnis.
Das kann ich nicht nachvollziehen. In welche Richtung soll das gehen und welche Fakten? Die Situation ist doch klar geschildert.Sorry, aber da musst Du schon meht Fakten bringen. So kann man es in alle möglichen Richtungen diskutieren, dazu habe ich aber weder Zeit noch Lust und die anderen hier bestimmt ebenfalls. Ist da ein konkreter Fall dahinter oder will hier jemand gern seine Übungsaufgabe fürs Rechtsexamen gelöst haben?
Geflügelzüchterverband: Beringen ist ohne weiteres möglich. Keine Meldung, Genehmigung, cites o. dgl. erforderlich.