Habe eben mangels Kommentarfunktion an die Zeitung geschrieben:
Wer immer hier kann, bitte auch schreiben und die zuständigen Behörden anschreiben - die Tiere müssen nicht sterben!!!
Betrifft: Verdacht auf Vogelgrippe in der Höllohe – 13 Tiere verendet
Zitat:
Das Landratsamt, dem hier kein Ermessen zusteht, bereitet das weitere Vorgehen vor, das sich bereit aufgrund eines konkreten Verdachtsfalls zwingend aus der Geflügelpestverordnung ergibt. Demnach ist der übrige Geflügelbestand in der Höllohe, der rund 210 Tiere umfasst, zu keulen. Zitat Ende
Das ist gelogen! Es gibt Ermessensspielraum - es können ALLE nicht betroffenen Tiere gerettet werden - das ist behördliche und politische Wilkür, was hier abläuft.
Siehe den Fall des Flamingo im Opelzoo - auch H5N8 - kein anderer musste sterben
siehe Beispiel Wörth!
Sowohl der Anhang IV der zugrundeliegenden
RICHTLINIE 2005/94/EG DES RATES vom 20.12. 2005 als
auch die Tierseuchenschutzverordnung
erlauben bei HPAI ab § 20 und bei LPAI ab § 47
für gehaltene Vögel unter Voraussetzungen,
wie sie hier gegeben sind, Ausnahmeregelungen.
Zudem ist zu prüfen, welche Tiere dort unter unter Anlage I der Geflügelpestverordnung fallen!
BITTE - Als Presse vor Ort - unternehmen Sie etwas - schaffen Sie öffentlichen Protest! bevor es zu spät ist!