Mich@el
Foren-Guru
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Moinsens zusammen,
ich habe eine Frage die ich hier nicht in dem Forum gefunden habe, viellt kann einer von euch mir weiter da helfen.
In einer Kleingartenanlage hat sich ein Taubenzüchter einen Taubenschlag gebaut und lässt die Tauben morgens und abends fliegen.
Mir geht es nicht um die Genehmigung von Seiten des Vereins oder wie Aussagekräftig das Bundeskleingartengesetz dazu ist sondern:
1. Muss dieser Taubenhalter/Züchter gesetzliche Auflagen einhalten wegen Größe des Taubenschlages (er hat weit über 30 Tauben in dem Schlag)?
2. Welche Vorraussetzungen muss er haben, zB eine ZG?
3. Tauben sollen, so erlas ich das hier, immun sein gegen den H5N1 Virus, gibt es dennoch Auflagen wie z.B. der Aufstallung und Flugverbote bei der Zugvögelwanderung?
4. Gibt es generelle Flugsperrzeiten für Tauben?
Es wäre toll, wenn ihr mir die Fragen beantworten könntet, da mir das background Wissen dazu fehlt.
mfg ich
ich habe eine Frage die ich hier nicht in dem Forum gefunden habe, viellt kann einer von euch mir weiter da helfen.
In einer Kleingartenanlage hat sich ein Taubenzüchter einen Taubenschlag gebaut und lässt die Tauben morgens und abends fliegen.
Mir geht es nicht um die Genehmigung von Seiten des Vereins oder wie Aussagekräftig das Bundeskleingartengesetz dazu ist sondern:
1. Muss dieser Taubenhalter/Züchter gesetzliche Auflagen einhalten wegen Größe des Taubenschlages (er hat weit über 30 Tauben in dem Schlag)?
2. Welche Vorraussetzungen muss er haben, zB eine ZG?
3. Tauben sollen, so erlas ich das hier, immun sein gegen den H5N1 Virus, gibt es dennoch Auflagen wie z.B. der Aufstallung und Flugverbote bei der Zugvögelwanderung?
4. Gibt es generelle Flugsperrzeiten für Tauben?
Es wäre toll, wenn ihr mir die Fragen beantworten könntet, da mir das background Wissen dazu fehlt.
mfg ich
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